Hinweis zur Seuchenschutzverordnung
Gemäß Tierseuchenverordnung § 1a ist jeder Bienenhalter verpflichtet, sich bei seinem zuständigen Veterinäramt im jeweiligen Landratsamt anzumelden.
An das
Landratsamt Oberallgäu
SG 33 – Veterinäramt –
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Fax: 08321 / 612 - 371
E-Mail: veterinaeramt@lra-oa.bayern.de
Anzugeben sind:
Kontaktdaten Bienenhalter
Standort der Bienen
Anzahl der Bienenvölker
Landwirtschaftliche Betriebsnummer
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist kostenfrei.
Weitere Informationen finden sie auf der Website der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)